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Luftreinhalteplan Krefeld |
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Luftreinhalteplan Krefeld
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Dokumentennummer : 1061
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Bezirksregierung
will einen Luftreinhalteplan durchsetzen
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Auf Grund von Messungen des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) sieht sich die Bezirksregierung Düsseldorf veranlasst, für Krefeld einen Luftreinhalteplan aufzustellen. Kern dieses Vorhabens ist die Einrichtung einer „Umweltzone Innenstadt".
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IHK nimmt
Stellung
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Zum Entwurf des Luftreinhalteplans für Krefeld hat die IHK Mittlerer Niederrhein eine erste Kurzstellungnahme an die Bezirksregierung gerichtet, die auf grundsätzliche Mängel hinweist. Themenschwerpunkte sind dabei:
- Fragwürdigkeit der Zulässigkeit eines LRPs für das gesamte Stadtgebiet Krefelds;
- Falschzuordnungen bei der Ermittlung der Luftbelastung durch unterschiedliche Fahrzeugarten;
- Nichtbewertung der Hintergrundbelastung durch andere Emittenten;
- Fehlende Aussagen über die Wirksamkeit der Maßnahmen;
- Fehlende Bedeutung der Maßnahme "Sperrung der Königsstrasse"
In einem nächsten Schritt werden IHK Mitgliedsunternehmen in einem Gespräch das Thema erörtern und ihre Betroffenheit darlegen. Auf dieser Grundlage wird dann eine umfassende Stellungnahme an die Bezirksregierung erarbeitet. Das Gespräch findet am 3.9.2010 um 10.00 Uhr in der IHK Krefeld, Nordwall 39 statt. Interessierte, betroffene Mitglieds-unternehmen sind eingeladen, an dieser Veranstaltung teilzunehmen. Die Anmeldung ist telefonisch möglich unter 02151 635 342, Frau Prange.
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Ziel und Frist für
Ihre Anregungen
und Bedenken
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Sollten Sie Anregungen und Bedenken zu den Inhalten oder den Auswirkungen der Maßnahmen haben, können Sie diese unmittelbar an die Bezirksregierung Düsseldorf, Cecilienallee 2, 40474 Düsseldorf schreiben. Anmerkungen zum Entwurf des Luftreinhalteplans, die diesen kürzen, ändern oder ergänzen sollen, müssen bis spätestens 30.08.2010 der Bezirksregierung (Postanschrift oder E-Mail: luftreinhaltung@brd.nrw.de ) vorliegen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Berücksichtigung der Anmerkungen im Luftreinhalteplan; auch besteht keine Verpflichtung zu deren weiterer Erörterung.
Bitte geben Sie auch uns Ihre Gedanken zum Thema weiter. Benutzen Sie hierzu unseren E-mail-Kontakt: baumeister@krefeld.ihk.de
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Einsichtnahme bei Stadt Krefeld möglich
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Der Entwurf mit ausführlicher Darlegung des Anlasses und der Rechtsgrundlagen liegt bis zum 17. August 2010 öffentlich aus. Neben der betroffenen Stadt Krefeld können auch Institutionen und jeder Bürger oder Forense (Krefelder Unternehmer, die ihren Wohnort nicht in der Stadt haben) Anregungen und Bedenken zu diesem Entwurf äußern.
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Adressen und Öffnungszeiten
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Stadt Krefeld Stadthaus Konrad-Adenauer-Platz 17 47803 Krefeld Raum 201 zu folgenden Zeiten: Montag, Dienstag und Mittwoch: 08.30 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 15.30 Uhr Donnerstag: 08.30 bis 12.30 Uhr und 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr Freitag: 08.30 bis 12.30 Uhr und bei derBezirksregierung Düsseldorf Dienstgebäude Cecilienallee 2 40474 Düsseldorf Zimmer: Ce 63 montags bis donnerstags: 08:30 Uhr - 11:30 Uhr und 13:30 Uhr - 15:30 Uhr freitags: 08:30 Uhr - 11:30 Uhr und 13:00 Uhr - 15:00 Uhr.
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Ansprechpartner:
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Wolfgang Baumeister
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Telefon:
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+49 2151 635-343
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Telefax:
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+49 2151 635-44343
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baumeister@ krefeld.ihk.de
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Nordwall 39
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47798 Krefeld
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Etage: 3. OG
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Zimmer:
B 315
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