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Luftreinhalteplan Krefeld
Dokumentennummer : 1061
Übersicht
Bezirksregierung will Luftreinhalteplan für Krefeld durchsetzen
IHK nimmt Stellung
Ziel und Frist für Ihre Anregungen und Bedenken
Unterlagen und Kurzstellungnahme
Einsichtnahme bei Stadt Krefeld möglich
Adressen und Öffnungszeiten
Bezirksregierung
will einen Luftreinhalteplan durchsetzen
Auf Grund von Messungen des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) sieht sich die Bezirksregierung Düsseldorf veranlasst, für Krefeld einen Luftreinhalteplan aufzustellen. Kern dieses Vorhabens ist die Einrichtung einer „Umweltzone Innenstadt".

IHK nimmt
Stellung
Zum Entwurf des Luftreinhalteplans für Krefeld hat die IHK Mittlerer Niederrhein eine erste Kurzstellungnahme an die Bezirksregierung gerichtet, die auf grundsätzliche Mängel hinweist. Themenschwerpunkte sind dabei:

  1. Fragwürdigkeit der Zulässigkeit eines LRPs für das gesamte Stadtgebiet Krefelds;
  2. Falschzuordnungen bei der Ermittlung der Luftbelastung durch unterschiedliche    Fahrzeugarten;
  3. Nichtbewertung der Hintergrundbelastung durch andere Emittenten;
  4. Fehlende Aussagen über die Wirksamkeit der Maßnahmen;
  5. Fehlende Bedeutung der Maßnahme "Sperrung der Königsstrasse"


In einem nächsten Schritt werden IHK Mitgliedsunternehmen in einem Gespräch das Thema erörtern und ihre Betroffenheit darlegen. Auf dieser Grundlage wird dann eine umfassende Stellungnahme an die Bezirksregierung erarbeitet. Das Gespräch findet am 3.9.2010 um 10.00 Uhr
in der IHK Krefeld, Nordwall 39 statt. Interessierte, betroffene Mitglieds-unternehmen sind eingeladen, an dieser Veranstaltung teilzunehmen. Die Anmeldung ist telefonisch möglich unter 02151 635 342, Frau Prange.

Ziel und Frist für
Ihre Anregungen
und Bedenken
Sollten Sie Anregungen und Bedenken zu den Inhalten oder den Auswirkungen der Maßnahmen haben, können Sie diese unmittelbar an die Bezirksregierung Düsseldorf, Cecilienallee 2, 40474 Düsseldorf schreiben.
Anmerkungen zum Entwurf des Luftreinhalteplans, die diesen kürzen, ändern oder ergänzen sollen, müssen bis spätestens 30.08.2010 der Bezirksregierung (Postanschrift oder E-Mail: luftreinhaltung@brd.nrw.de ) vorliegen.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Berücksichtigung der Anmerkungen im Luftreinhalteplan; auch besteht keine Verpflichtung zu deren weiterer Erörterung.

Bitte geben Sie auch uns Ihre Gedanken zum Thema weiter. Benutzen Sie hierzu unseren E-mail-Kontakt: baumeister@krefeld.ihk.de

Unterlagen und Kurzstellungnahme

Die ausgelegten Unterlagen können Sie sich hier als pdf-Dokument auf Ihren Rechner laden: Entwurf Luftreinhalteplan Krefeld


Ebenso steht die Kurzstellungnahme der IHK Mittlerer Niederrhein zur Verfügung.

Einsichtnahme bei Stadt Krefeld möglich Der Entwurf mit ausführlicher Darlegung des Anlasses und der Rechtsgrundlagen liegt bis zum 17. August 2010 öffentlich aus. Neben der betroffenen Stadt Krefeld können auch Institutionen und jeder Bürger oder Forense (Krefelder Unternehmer, die ihren Wohnort nicht in der Stadt haben) Anregungen und Bedenken zu diesem Entwurf äußern.

Adressen und Öffnungszeiten Stadt Krefeld
Stadthaus
Konrad-Adenauer-Platz 17
47803 Krefeld
Raum 201
zu folgenden Zeiten:
Montag, Dienstag und Mittwoch: 08.30 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 15.30 Uhr
Donnerstag: 08.30 bis 12.30 Uhr und 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr
Freitag: 08.30 bis 12.30 Uhr
und bei der

Bezirksregierung Düsseldorf
Dienstgebäude Cecilienallee 2
40474 Düsseldorf
Zimmer: Ce 63
montags bis donnerstags: 08:30 Uhr - 11:30 Uhr und 13:30 Uhr - 15:30 Uhr
freitags: 08:30 Uhr - 11:30 Uhr und 13:00 Uhr - 15:00 Uhr.

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Ansprechpartner:
Wolfgang Baumeister
Telefon: +49 2151 635-343
Telefax: +49 2151 635-44343
baumeister@
krefeld.ihk.de
Nordwall 39
47798 Krefeld
Etage: 3. OG
Zimmer: B 315
Copyright (c) 2010
Industrie- und Handelskammer Mittlerer Niederrhein
Nordwall 39
47798 Krefeld
Postfach 10 10 62
47710 Krefeld
Telefon: +49 (0) 2151 635 - 0
e-Mail: ihk@krefeld.ihk.de
Öffnungszeiten
Mo. - Do. 08-17 Uhr / Fr. 08-15 Uhr
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