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Vorsicht Falle!
Dokumentennummer : 1098
Die IHK warnt: Vorsicht Falle! Adressbuchschwindel
Wachsamer
Unternehmer
Unternehmer Manuel Nothelfer hat aufgepasst! Wie viele andere Firmen erhielt auch die NC Nothelfer Capital UG (haftungsbeschränkt) in Kempen unangenehme Post. Innerhalb eines Tages erhielt er gleich drei als Rechnung getarnte Angebotsformulare unseriöser Adressbuchverlage, die massenhaft versandt werden.

Manuel Nothelfer wurde schnell klar, dass es sich nicht um das örtliche Handelsregister handeln konnte und er auch sonst keine Verträge geschlossen hatte. Deshalb zog er Nadja Carolin Kümmel, Rechtsanwältin dieser IHK, zur Hilfe, um den Hintergrund dieser vermeintlichen Rechnung aufzuklären.
Aufklärung
durch die IHK
Die IHK konnte den Unternehmer Nothelfer darüber aufklären, dass den Empfängern (häufig Existenzgründern) dieser "Rechnungen" Zahlungsverpflichtungen aus angeblich bereits geschlossenen Anzeigenverträgen vorgetäuscht werden. Erst der Blick ins Kleingedruckte verrät, dass der Vertrag erst durch das Bezahlen der geforderten Summe oder Rückübersendung des Formulars zu Stande komme.

Die Werbemethode dieser unseriösen Angebote setzt an den Schwachstellen eines Betriebes an. Häufig werden die rechnungsähnlichen Angebotsformulare während der Urlaubszeit und in die dann oftmals unterbesetzten Buchhaltungen gesandt. Dabei rechnen die Versender damit, dass die Zahlungen ohne genaue Prüfung angewiesen werden, da der Angebotscharakter nicht ohne weiteres erkennbar ist.
Phänomen Adress-
buchschwindel
Glücklicherweise ist der besonders dreiste Versuch der Vertragserschleichung durch die rechnungsähnliche Aufmachung dem Unternehmer aufgefallen. Leider ist das Phänomen des Adressbuchschwindels seit vielen Jahren eine öffensichtlich nicht ausrottbare Methode des Kundenfangs, mit der sich lukrative Gewinne erzielen lassen.

Trotz jahrelanger Gegenwehr der IHK-Organisation und des Deutschen Schutzverbandes gegen Wirtschaftskriminalität e. V. (DSW) tauchen ständig neue Varianten auf, auf die immer noch viele Unternehmen reinfallen.
Warnung der IHK Deshalb warnt die IHK erneut davor, Veröffentlichungsangebote für vermeintlich offizielle Adress- oder Branchenbücher, Telefonverzeichnisse etc. vorschnell ohne Lesen der Vertragsbedingungen anzunehmen. Die vermeintlich seriöse - oftmals sogar behördlich wirkende Gestaltung - dieser Angebotsschreiben oder Rechnungsformulare suggeriert eine Eintragungsnotwendigkeit, die tatsächlich nicht besteht.

Auch vermeintliche Markenverlängerungsanträge oder Rechnungsstellung für Inanspruchnahme nie genutzter Dienstleistungen sind keine Seltenheit mehr. Vorsicht ist bei derartigen Anschreiben daher geboten. Der IHK sind viele Anbieter bekannt, sodass sich eine Nachfrage empfiehlt.
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Ansprechpartner:
Ass. iur. Nadja Carolin Kümmel
Telefon: +49 2131 9268-530
Telefax: +49 2151 635-44530
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